Allgemeine Geschäftsbedingungen Yogasektor

( Stand September 2020 )

 

  • Gültigkeit und Zahlungsweise für die Gruppenkurse:
    Die Kurse sind personenbezogen und nicht auf Dritte übertragbar.
  • Zahlungsweise: Kurse sind vor Beginn der Laufzeit per Überweisung zu zahlen.
  • Die Kurse dauern, wenn nicht anders angegeben 90 Minuten.
  • Der 8er,10er, bzw. der 12er Kurs hat jeweils eine Laufzeit von 8,10 bzw. 12 Wochen. Versäumte Stunden (z. B. bei Krankheit, Urlaub oder aus persönlichen Gründen) können nicht nachgeholt werden. Jegliche nicht in Anspruch genommenen Stunden, verfallen nach Ablauf dieser Frist.
  • Im Einzelunterricht und in der Therapiebegleitung wird keine Diagnose gestellt. Und ersetzt nicht das Aufsuchen eines Arztes, Heilpraktikerin oder Psychotherapeuten.
  • Die Bezahlweise der Kosten beim Einzelunterricht bzw. bei der Therapiebegleitung sieht wie folgt aus: beim 4er Block werden 80,00 € nach jeder Stunde, in bar, fällig. Ebenso bei jeder weiteren Einzelstunde/Termin ist der Betrag von 90,00 € in bar, sofort nach der genommenen Stunde vor Ort, fällig.
  • Wird noch am Tag des Einzelunterrichts, der Individualbegleitung abgesagt, wird der Betrag von 80,00 € bzw. 90,00 € fällig.
  • Der/die Teilnehmer, die im Yogasektor unterrichtet werden (Gruppenkurse, Einzelunterricht oder Therapiebegleitung), versichert, dass er/sie psychisch und physisch in der Lage ist am Unterricht teilzunehmen. Bei akuten und chronischen Erkrankungen sollte vor der Teilnahme am Unterricht, der Hausarzt befragt werden und die jeweiligen Lehrpersonen, darüber informieren.
  • Für Gesundheitsschäden, die verbunden mit der Yogapraxis auftreten und für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen.
  • Bei Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen und persönlichen Dingen, wie z. B. Kleidung, Brillen, Taschen usw. keine Haftung übernommen.
  • Zahlungsweise der Workshops: Diese sind vor Beginn des Workshops per Überweisung zu zahlen.
  • Kostenerstattung der Krankenkassen bei einem von den Krankenkassen zertifizierten angebotenen Kurs:
  • Wer erfolgreich an einem Yoga- Kurs teilgenommen hat, reicht bei seiner örtlichen Geschäftsstelle einen Antrag auf Erstattung der Kosten ein. Die Krankenkasse benötigt eine Bescheinigung des Kursleiters über die regelmäßige Teilnahme des Mitglieds und die Quittung über die Kursgebühr im Original. Die Kosten für den Yoga-Kurs werden dann rückwirkend erstattet.
    Es gibt allerdings Obergrenzen beim Zuschuss: Häufig wird ein Betrag zwischen 75,00 € – 100,00 €, je Kurs übernommen. Fragen Sie bei ihrer Krankenkasse nach.
  • Kann die Yogalehrerin/ der Yogalehrer wegen Erkrankung oder höherer Gewalt den Unterricht nicht durchführen, wird sich die Lehrkraft um einen Ersatztermin bemühen, den Unterricht nachzuholen. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.
  • Es wird generell darum gebeten, den Yogalehrenden vor dem Unterricht über körperliche und oder psychische Einschränkungen oder Erkrankungen zu informieren.